Die Photovoltaikanlage im Detail
Hauptmerkmal von netzgekoppelten PV-Anlagen ist ihre Anbindung an das öffentliche Stromversorgungsnetz.
Mit dem 100.000 - Dächer - Programm (1999) und dem Erneuerbaren - Energien - Gesetz (2000) hat die
Bundesregierung Markteinführungsprogramme für netzgekoppelte PV-Anlagen gestartet, die Weltweit
viel Beachtung finden.
Eine netzgekoppelte PV-Anlage besteht im wesentlichen aus folgenen Komponenten:
- + PV-Generator (mehrere PV-Module in Reihen- und Parallelschaltung)
- + Generatoranschlusskasten
- + Gleich- und Wechselstromverkabelung
- + Wechselrichter
- + Schutz- und Zähleinrichtungen
Eine Photovoltaikanlage ist für die direkte Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie durch Solarzellen zuständig. Diese Solarzellen erzeugen Gleichstrom aus dem Tageslicht. Der Gleichstrom wird anschliessend über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Seit 2004 gewährt das Einspeisegesetz eine feste Vergütung für den Zeitraum von 20 Jahren.
Jede Anlage muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Für die Einspeisung erhalten Sie 12,31 Cent für Kleinanlagen bis 10kWp. Hierfür wird ein Zweirichtungszähler benötigt, der gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden muss.
Der Trend für Eigenheime und Gewerbe geht immer mehr zur Eigennutzung des erzeugten Solarstroms, nur der Überschuss wird eingespeist.
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